Evang.-ref. Kirchgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach

Kircheneintritt

Sie möchten unserer Kirchgemeinde beitreten?

Das freut uns. Wir sind gespannt, mit welchen Ideen und Begabungen Sie unser Leben in der Kirche bereichern werden!

Vor dem Eintritt wenden Sie sich bitte zu einem vorbereitenden Gespräch an einen der Pfarrer. Die Formalitäten mit der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und der Einwohnerkontrolle in Dübendorf erledigen wir für Sie.

Grundsätzliches

  • Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dübendorf werden Sie gleichzeitig der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich angehören.
  • Sie sind stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung.
  • Sie sind wählbar für die Kirchenpflege, Rechnungsprüfungskommission und die Synode der Kantonalkirche.
  • Sie sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Angebote unserer Kirchgemeinde in Anspruch zu nehmen. Mit Ihren Kirchensteuern tragen Sie dazu bei, dass dieses Angebot möglich wird.

Wiedereintritt

Wenn Sie schon einmal Mitglied einer evangelisch-reformierten Kirchgemeinde waren und dann ausgetreten sind, handelt es sich um einen Wiedereintritt.

Übertritt

Wenn Sie Ihre Konfession oder Kirchenzugehörigkeit wechseln möchten, so handelt es sich um einen Übertritt. Bitte teilen Sie Ihren Austritt Ihrer jetzigen Kirchgemeinde schriftlich mit.

Eintritt

Gehörten Sie bislang keiner Kirche an, so handelt es sich um einen Eintritt

Austritt